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   BVerfG, 08.06.2004 - 1 BvR 507/04   

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BVerfG, 08.06.2004 - 1 BvR 507/04 (https://dejure.org/2004,89028)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2004 - 1 BvR 507/04 (https://dejure.org/2004,89028)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 1 BvR 507/04 (https://dejure.org/2004,89028)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 15/17 R

    Zuerkennung eines höheren vertragsärztlichen Regelleistungsvolumens

    Sowohl den vom 1.7.1997 bis zum 30.6.2003 geregelten prozentualen Aufschlag auf das Praxisbudget für Gemeinschaftspraxen (BSG Beschluss vom 28.1.2004 - B 6 KA 112/03 B - Juris; vgl dazu auch den Kammerbeschluss des BVerfG vom 8.6.2004 - 1 BvR 507/04 -) als auch den ab 1.4.2005 geltenden, in Punkten bemessenen Aufschlag auf den Ordinationskomplex (BSG Urteil vom 17.3.2010 - B 6 KA 41/08 R - BSGE 106, 49 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 21) hat der Senat mit der Erwägung gebilligt, dass die Privilegierung der Gemeinschaftspraxen durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt sei.
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber

    Der Beschluss vom 28.1.2004 (B 6 KA 112/03 B) ist auf die Verfassungsbeschwerde vom BVerfG ausdrücklich nicht beanstandet worden (Kammerbeschluss vom 8.6.2004 - 1 BvR 507/04) .
  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 17/17 R

    Vertragsärztliche Zuweisung eines Regelleistungsvolumens

    Sowohl den vom 1.7.1997 bis zum 30.6.2003 geregelten prozentualen Aufschlag auf das Praxisbudget für Gemeinschaftspraxen (BSG Beschluss vom 28.1.2004 - B 6 KA 112/03 B - Juris; vgl dazu auch BVerfG Beschluss vom 8.6.2004 - 1 BvR 507/04) als auch den ab 1.4.2005 geltenden, in Punkten bemessenen Aufschlag auf den Ordinationskomplex (BSG Urteil vom 17.3.2010 - B 6 KA 41/08 R - BSGE 106, 49 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 21) hat der Senat mit der Erwägung gebilligt, dass die Privilegierung der Gemeinschaftspraxen durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt sei.
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 18/09 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit einer höheren Honorierung

    Der Beschluss vom 28.1.2004 (B 6 KA 112/03 B) ist auf die Verfassungsbeschwerde vom BVerfG ausdrücklich nicht beanstandet worden (Kammerbeschluss vom 8.6.2004 - 1 BvR 507/04) .
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit einer höheren Honorierung

    Der Beschluss vom 28.1.2004 (B 6 KA 112/03 B) ist auf die Verfassungsbeschwerde vom BVerfG ausdrücklich nicht beanstandet worden (Kammerbeschluss vom 8.6.2004 - 1 BvR 507/04) .
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 19/09 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit einer höheren Honorierung

    Der Beschluss vom 28.1.2004 (B 6 KA 112/03 B) ist auf die Verfassungsbeschwerde vom BVerfG ausdrücklich nicht beanstandet worden (Kammerbeschluss vom 8.6.2004 - 1 BvR 507/04) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 BvR 507/04 -).
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